Kosten

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die gesetzlich versichert sind und das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernimmt die Krankenkasse alle Kosten. Eine bereits in diesem Zeitraum begonnene Therapie kann längstens bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres weitergeführt werden.

Zur Sprechstunde bitte ich um Vorlage der Versichertenkarte.

Für privat Versicherte gibt es keine einheitliche Altersbegrenzung. Behandlung auch im jungen Erwachsenenalter ist in der Regel möglich. Wir klären alle Fragen zur Kostenübernahme individuell im Ersttermin.